Verwertungsnachweise sind rechtlich gefordert
Auszug aus FAR-Nachrichten 2 vom 18.08.2003 / FAR = Fachgruppe Autorückmontage in der BDSV, Düsseldorf.
"Aus Mitgliederkreisen wird immer wieder berichtet, dass Zulassungsstellen bei der Löschung eines Fahrzeuges auf die Vorlage des Verwertungsnachweises verzichten. Damit entfällt das einzige Kontrollinstrument, mit dem der Nachweis einer sachgerechten Altfahrzeug-Entsorgung erbracht werden kann. Nach § 4 II AltfahrzeugV ist der Demontagebetrieb verpflichtet, die Altfahrzeug-Überlassung durch einen Verwertungsnachweis zu bescheinigen. Nach § 27 a I Nr.1 StVZO hat der Halter oder Eigentümer die Pflicht, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle unter Vorlage des Verwertungsnachweises endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Gemäss Abs.2 dieser Vorschrift überprüft die Zulassungsbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und gibt den Verwertungsnachweis mit dem Bestätigungsvermerk zurück."


Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7.00 – 17.00 Uhr
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr
News des 
[Markt] Deutschland und Japan arbeiten bei Elektromobilität zusammen
(06.09.2010) Deutschland und Japan wollen bei der Elektromobilität zusammenarbeiten. Das Thema... mehr
[Unternehmen] Erneuerbare Energien: Branche fürchtet Investitionseinbruch durch Atomdeal
(06.09.2010) Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert das beschlossene Modell zur... mehr
[Unternehmen] KSB erweitert Gießereikapazität in Indien
(06.09.2010) Die KSB-Gruppe hat am Standort Vambori in Indien die Kapazität ihrer Stahlgießerei... mehr
[Metallschrott] Wann gilt Schrott als Nebenprodukt?
(06.09.2010) Mitte September soll die Entscheidung fallen, welche Kriterien für das Abfallende von... mehr

