Abroll-Container hoch sind in verschiedenen Größen für Volumen von 22 cbm bis 40 cbm erhältlich.
Hohe Abrollcontainer können verwendet werden, um:
zu sammeln.
Auch mit Deckel erhältlich.
Die Gestellung und der Abtransport von Abroll-Containern erfolgt in der Regel mit unseren Abrollkippern.
Sie werden im Vorfeld beraten, ob der "Abroll-Container hoch" für Ihren Einsatzzweck geeignet ist, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.
Stefan Artner hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der +49 8453 3201-12 anrufen!
Bezeichnung | Volumen | Höhe | Breite | Länge |
Abr 22/ Abr 22D | 22 cbm | 1.500 mm | 2.350 mm | 6.500 mm |
Abr 28/ Abr 28D | 28 cbm | 2.000 mm | 2.350 mm | 5.750 mm |
Abr 33/ Abr 33D | 33 cbm | 2.250 mm | 2.350 mm | 6.500 mm |
Abr 36/ Abr 36D | 36 cbm | 2.200 mm | 2.350 mm | 6.400 mm |
Abr 40/ Abr 40D | 40 cbm | 2.250 mm | 2.350 mm | 6.800 mm |
Den "Abroll-Container hoch" können Sie ganz einfach über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!
Wenn hohe Abroll-Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.
Falls Abroll-Container jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden sollen, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Wichtig beim Aufstellen und Abholen von hohen Abroll-Container ist, dass das Transportfahrzeug ungehindert an den Behälter fahren kann und dieser frei zugänglich ist.
Die Leerung der hohen Abroll-Container wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.
Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie die Abroll-Container hoch nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.
Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass kein Material heraus ragt.
Bei der Befüllung von hohen Abroll-Containern ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.
Diese sind z.B. Metallschrotte, Stahlschrotte, Späne, Baustellenabfälle, Altholz, Sperrmüll, Papier/Pappe/Kartonagen, Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Abroll-Containern entsorgt werden.