Umleerbehälter groß

Alle Daten und Fakten für Sie im Überblick

Die wichtigsten Daten im Überblick

Umleerbehälter sind in verschiedenen Größen für Volumen von 2.500 Liter bis 5.000 Liter erhältlich.

Einsatzzweck

Große Umleerbehälter können verwendet werden, um Materialien wie

  • Leichtfraktionen,
  • Folien,
  • Papier, Pappe, Kartonagen,
  • Abfälle zur Verwertung,
  • Verpackungen,
  • und vieles mehr

zu sammeln.

Transport

Die Gestellung und der Abtransport von Umleerbehältern erfolgt in der Regel mit unserem LKW mit Hebebühne.

Unser Service für Sie:

Sie werden im Vorfeld beraten, ob der "Umleerbehälter groß" für Ihren Einsatzzweck geeignet ist, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.


Unser Entsorgungsberater

Stefan Artner hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der +49 8453 3201-12 anrufen!



Sammelbehälter zur Auswahl:



Wissenswertes

Den Umleerbehälter können Sie ganz einfach über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!

Wenn Umleerbehälter auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.

Falls der Umleerbehälter jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden soll, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Wichtig beim Aufstellen und Abholen des Umleerbehälters ist, dass das Transportfahrzeug ungehindert an den Behälter fahren kann und dieser frei zugänglich ist.

Die Leerung des Umleerbehälters wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.

Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie den Umleerbehälter nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.

Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt.

Bei der Befüllung der Umleerbehälter ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.

Diese sind z.B. Leichtfraktionen, Folien, Papier, Pappe, Kartonagen, Abfälle zur Verwertung, Textilien, Verpackungen und Altholz.

Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Umleerbehältern entsorgt werden.