Umleerbehälter sind in für Volumen von 120 Liter und 1.100 Liter erhältlich. Fassbehälter für ein Volumen von 200 Liter.
Kleine Umleerbehälter und Fassbehälter können verwendet werden, um
zu sammeln.
Die Gestellung und der Abtransport von Umleerbehältern und Fassbehältern erfolgt in der Regel mit unserem LKW mit Hebebühne.
Sie werden im Vorfeld beraten, ob der "Umleerbehälter klein" für Ihren Einsatzzweck geeignet ist, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.
Stefan Artner hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der +49 8453 3201-12 anrufen!
Bezeichnung | Volumen | Höhe | Breite | Länge |
MGB 120 | 120 Liter | 980 mm | 500 mm | 540 mm |
Umleerbehälter 1,1 | 1.100 Liter | 1.465 mm | 1.360 mm | 1.070 mm |
Fassbehälter 200 | 200 Liter | 700 mm | 500 mm | 500 mm |
Unsere Entsorgungsfachberater nehmen gerne Ihre Bestellung bzw. Anfrage entgegen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!
Wenn kleine Umleerbehälter auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.
Falls der Umleerbehälter jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden soll, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde/Gemeinde eingeholt werden.
Wichtig beim Aufstellen und Abholen des kleinen Umleerbehälters ist, dass das Transportfahrzeug ungehindert an den Behälter fahren kann und dieser frei zugänglich ist.
Die Leerung des Umleerbehälters wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.
Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie den Umleerbehälter nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.
Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt.
Bei der Befüllung der Umleerbehälter ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.
Diese sind z.B. Leichtfraktionen, Elektroaltgeräte, Folien, kompostierbare Abfälle, Papier, Pappe, Kartonagen, Abfälle zur Verwertung, Speisereste, Textilien, Verpackungen.
Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Umleerbehältern entsorgt werden.