Neuerung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zum 01.08.2017
Ziel der neuen Verordnung
Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung ist es, möglichst viel Abfall einer stofflichen bzw. energetischen Verwertung zuzuführen. Dies soll durch eine weitreichendere Trennund der Abfälle erreicht werden.
Was ändert sich?
Ab dem 01.08.2017 sollen folgende Fraktionen getrennt gesammelt werden:
- Papier
- Pappen
- Kartonagen
- Kunststoffen
- Glas
- Metalle
- Holz
- Textilien
- sämtliche Bioabfälle
Ist eine gemischte Sammlung noch möglich?
Auch weiterhin sind gemischte Sammlungen in Ausnahmesituationen möglich. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise nicht genügend Platz für das Stellen ausreichender Container vorhanden ist - also die Sammlung technisch nicht möglich ist. Auch wenn die Trennung in die einzelnen Fraktionen wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können gemischte Abfälle zur Aufbereitung gesammelt werden. Diese müssen jedoch zwingend einer Gewerbeabfallvorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Gewerbliche Bauabfälle
Auch Bauabfälle sind von der Neuregelung im Bereich des Bauens und Sanierens betroffen. Hier muss eine getrennte Sammlung erfolgen für:
- Kunststoffe
- Fliesen
- Keramik
- Glas
- Metalle
- Dämmmaterialien
- Holz
- Gips
- Bitumen
- Ziegel
Auch hier ist es jedoch möglich die Abfälle gemischt zu sammeln, wenn eine getrennte Sammlung wirtschaftlich oder technisch nicht umsetzbar ist.
Dokumentation
Für Abfallerzeuger und -besitzer gilt eine Dokumentationspflicht für:
- Nachweis der Getrenntsammlung mittels Wiegescheine, Lichtbilder, Lagepläne o. ä.
- Übernahmeerklärung des Entsorgers über Masse und Verbleib des Abfalls
- Ausnahmen zur Getrenntsammlung müssen dokumentiert und begründet werden
Die TD Ebenhausen hilft weiter!
Die TD Ebenhausen steht Ihnen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften gerne zur Seite. Die verschiedensten Sammelbehälter und Logistikmaßnahmen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und schildern uns Ihr Anliegen!